Wettbewerbsbetrug Hamburg – Vertragsbruch | Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot


Wettbewerbsbetrug definiert sich in den meisten Fällen über das Hintergehen des Arbeitgebers seitens des Arbeitnehmers. Branchenunabhängig ist in den meisten Arbeitsverträgen ein Passus zu finden, der besagt, dass der Arbeitnehmer während des Beschäftigungsverhältnisses (und in besonderen Fällen auch in der Zeit danach) keine Nebentätigkeit bei einem Unternehmen ausüben darf, das die gleichen Produkte oder Dienste anbietet wie der Hauptarbeitgeber, da sonst die Gefahr von Interessenkonflikten, Abwerbung und Geheimnisverrat besteht.


Sollten Sie also einen Ihrer Mitarbeiter in Verdacht haben, sich Ihnen gegenüber illoyal und geschäftsschädigend zu verhalten, so kontaktieren Sie die Detektive der Kurtz Wirtschaftsdetektei Hamburg: 040 2320 5053.


Geheimnisverrat durch Mitarbeiter


Angestellte in Doppelfunktionen, die neben ihrem Hauptarbeitgeber von einem zweiten Unternehmer bezahlt werden (meist schwarz), um Betriebsinterna aus einer Firma hinauszutragen und an unbefugte Dritte weiterzugeben, sind Betriebsspione. Sie machen sich des Straftatbestandes "Verletzung von Privatgeheimnissen" (§ 203 StGB, gilt gleichfalls für Betriebsgeheimnisse) schuldig. Die Weiterleitung empfindlicher Informationen über das Unternehmen an Dritte bzw. an Konkurrenten kann zu extremen Schäden für die betroffene Firma führen (Umsatzausfälle, Abwanderung von Mitarbeitern, Imageverluste, Abwerbung von Kunden etc.). Bereits beim geringsten Verdacht sollte man hier tätig werden und den Maulwurf durch unsere Hamburger Detektive ermitteln lassen: kontakt@kurtz-detektei-hamburg.de.


Die Silhouetten zweier Männer, die sich auf einer Anhöhe gegenüberstehen; Detektive der Kurtz Detektei Hamburg
Geheime Absprachen, die einen Wettbewerbsverstoß darstellen, finden tatsächlich – filmreif – auch schon einmal an abgelegenen Orten statt.

Fallbeispiel für Wettbewerbsbetrug durch einen Mitarbeiter


Immer wieder neigen Mitarbeiter dazu, zweigleisig zu fahren – primärer Beweggrund ist die Gier nach Geld. Dass sie dabei immer auch Ihren Hauptarbeitgeber schädigen, scheint ihnen egal zu sein, wie folgender Fall aus dem Jahr 2004 zeigt:


Familie Müller (alle Namen geändert) hat eine beträchtliche Summe geerbt und möchte bauen. Ein erschlossenes Grundstück von 1200 m² ist bereits gekauft, das Haus soll eine Grundfläche von etwa 140 m² haben, Kellerräume, Obergeschoss und einen ausbaufähigen Dachboden beinhalten, außerdem ist ein direkter Zugang vom Haus zur Garage vorgesehen. Nachdem man sich über mögliche Baufirmen informiert hat, bittet man das Unternehmen Walter um einen Kostenvoranschlag für das Haus. Firmeninhaber Walter ist hocherfreut und schickt seinen besten Kundenbetreuer, Herrn Dietrich, zu den Müllers. Herr Dietrich berät die Familie Müller ausführlich, sie sind von seinen Planungen und Berechnungen begeistert und stimmen zu, einen Vorvertrag zu unterschreiben. Der Auftragswert beläuft sich auf etwa 230.000 €. Bis hierhin ist noch alles in Ordnung. Herr Dietrich füllt den Vordruck des Vorvertrages zwischen Familie Müller und Unternehmer Winter aus, die Müllers müssen nur noch unterschreiben. Gesagt, getan und Herr Dietrich verspricht, dass man sich in Kürze melden würde.


Fristlose Kündigung beim Nachweis


Finden Sie den Fehler? Der Mitarbeiter des Herrn Walter hat in den Vorvertrag die Baufirma Winter eingetragen. Wieso? Er ist bei der Fa. Walter als Kundenbetreuer und bei der Fa. Winter als Geschäftsführer angestellt. Herr Walter allerdings weiß nichts von dieser Tätigkeit beim Unternehmen Winter und wundert sich später, dass Familie Müller sich nicht mehr meldet. Auf Nachfrage bei den Müllers fliegt der Schwindel auf, Herr Dietrich erhält seine fristlose Kündigung, und mit Hilfe eines Rechtsanwalts kann auch Familie Müller vom Vorvertrag zurücktreten. Herr Dietrich versuchte nicht nur, in die eigene Tasche zu wirtschaften, sondern fügte seinem Arbeitgeber (zunächst) erheblichen finanziellen Schaden zu und gefährdete das berufliche Renommee des Herrn Walter. 


Nicht immer gestaltet sich der Nachweis von Wettbewerbsbetrügereien so simpel wie in diesem Fall. Häufig kommen Arbeitgeber gar nicht auf die Idee, sie könnten betrogen werden, und stellen deshalb keine Nachforschungen an. In anderen Fällen kann der Wettbewerbsbetrug nur mithilfe von Detektiven dokumentiert und gerichtsverwertbar bewiesen werden. Die Wirtschaftsermittler der Kurtz Detektei Hamburg sind Ihre IHK-zertifizierten Fachexperten: 040 2320 5053.